*Hinweis: Unter dem Teilbegriff „Angebot“ in „Angebotsverfahren“ ist hier lediglich eine rechtlich unverbindliche Absichtserklärung seitens des Interessenten zu verstehen und kein rechtsverbindliches Angebot. Ebenso werden hierüber keine Funktionen zur rechtsgültigen Versteigerung von Immobilien im herkömmlichen Sinne zur Verfügung gestellt.“
§ 1 Allgemeines
(1) Die FIO SYSTEMS AG, vertreten durch den Vorstand, Ritter-Pflugk-Str. 24, 04249 Leipzig (im Folgenden auch als „FIO SYSTEMS“ bezeichnet) bietet den Lizenznehmern der Software FIO WEBMAKLER die Möglichkeit, über das Zusatzmodul „Digitales Angebotsverfahren“ unverbindliche Absichtserklärungen potenzieller Immobilienkäufer hinsichtlich einzelner Immobilien zu erlangen, um einen möglichst marktnahen Kaufpreis der Immobilie zu erzielen.
(2) Die Nutzung des Zusatzmoduls „Digitales Angebotsverfahren“ richtet sich vorrangig nach vorliegenden Zusatzbestimmungen und nachrangig, soweit in diesen Zusatzbestimmungen keine besondere Regelung getroffen wird, nach den bestehen Vertragsbedingungen von FIO WEBMAKLER.
(3) Das Rechtsverhältnis zwischen den das Digitale Angebotsverfahren durchführenden Lizenznehmern und etwaigen Kaufinteressenten richten sich nach den zwischen diesen zu schließenden separaten Verträgen.
§ 2 Definitionen
Im Sinne dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden verstanden:
- „Makler“ Lizenznehmer von FIO SYSTEMS, welche das Zusatzmodul „Digitales Angebotsverfahren“ nutzen;
- „Kaufinteressenten“ Dritte, welche über die Funktionen des Zusatzmoduls eine unverbindliche Absichtserklärung über den Kauf mittels einer darüber zugänglich gemachten Immobilienanzeige abgeben;
- „Zusatzmodul“ das Zusatzmodul „Digitales Angebotsverfahren“;
- „Angebotszeitraum“ der Zeitraum, in welchem die Kaufinteressenten unverbindliche Absichtserklärungen nebst Preisvorstellungen gegenüber dem Makler abgeben können und
- „Höchstgebot“ der höchste Betrag, welchen die Kaufinteressenten abgegeben haben.
§ 3 Leistungen des Zusatzmoduls
(1) Das Zusatzmodul ermöglicht dem Makler, die Informationen hinsichtlich einer zu vermarktenden Immobilie aus seinem FIO WEBMAKLER Portfolio heraus um Angaben zur stattfindenden Vermarktung im Rahmen eines Angebotsverfahrens zu erweitern, z.B. mit einem Mindestkaufpreis oder Besichtigungstermin zu versehen, und als entsprechende Anzeige zu veröffentlichen. Nach Veröffentlichung können Kaufinteressenten auf digitalem Weg für diese Immobilie unverbindliche Absichtserklärungen abgeben und mit ihren Preisvorstellungen versehen.
(2) Die Datenerfassung für Angaben, die im Rahmen des Zusatzmoduls in den Immobilienanzeigen dargestellt werden, nimmt der Makler durch eigenständigen Onlinezugriff auf die Anwendung FIO WEBMAKLER vor. Voraussetzung der Verwendung des Zusatzmoduls ist damit ein laufender Vertrag hinsichtlich FIO WEBMAKLER.
§ 4 Kosten der Verwendung des Zusatzmoduls, Fälligkeit
(1) Die Kosten der Verwendung des Zusatzmoduls ergeben sich aus dem bei Start des jeweiligen Angebotsverfahrens geltenden Prozentsatz, angewendet auf das zum Ende des Angebotsverfahrens vorliegende Höchstgebot. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kauf zu diesem Höchstgebot dann tatsächlich zustande kommt.
(2) Die jeweiligen Kosten der Durchführung des digitalen Angebotsverfahrens werden seitens FIO SYSTEMS monatlich binnen 2 Wochen nach Ende des jeweiligen Monats, in welchem eines oder mehrere digitale Angebotsverfahren durchgeführt worden sind, in Rechnung gestellt.
§ 5 Verpflichtung zur Vorhaltung etwaig erforderlicher Rechtstexte
Etwaig zur Regelung des Innenverhältnisses zwischen Makler und dem Kaufinteressenten erforderliche Rechtstexte wie Impressum, unverbindliche Absichtserklärung und / oder Einwilligungen sind vom Makler für den Kaufinteressenten vorzuhalten.
§ 6 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Leipzig, Deutschland.
Stand: November 2022