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Ab 23. Dezember steht der Immobilienmarkt Kopf

In Kürze ist es soweit, das vor Monaten von der Bundesregierung beschlossene Gesetz zur Weitergabe von Maklerkosten an den Verkäufer tritt in Kraft. Andreas Habath, Vertriebs- und Projektleiter der FIO SYSTEMS AG geht davon aus, dass das weitreichende Konsequenzen für Makler hat.

Festhalten, bitte!

Ab 23. Dezember steht der Immobilienmarkt Kopf

In Kürze ist es soweit, das vor Monaten von der Bundesregierung beschlossene Gesetz zur Weitergabe von Maklerkosten an den Verkäufer tritt in Kraft. Damit werden künftig nicht nur Käufer zur Kasse gebeten, sondern Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklerprovision zu gleichen Teilen, wenn der Vermittler für beide Parteien tätig wird. Doch ganz neu ist das Bestellerprinzip nicht, wie Andreas Habath, Vertriebs- und Projektleiter der FIO SYSTEMS AG weiß: „Für Mietwohnungen gilt das Prozedere bereits seit 2015. Und auch beim Verkauf von Wohnimmobilien ist es in 9 Bundesländern seit Jahren gelebte Realität, dass Verkäufer und Käufer den Maklerlohn anteilig entrichten.“ Doch auch, wenn nicht alles neu ist, sieht der Immobilienexperte und Sachverständige weitreichende Folgen in der Neuregelung.

Bye Bye, Wald- und Wiesenmakler!

„Der Markt wird sich radikal verändern. Viele Wald- und Wiesenmakler, die sich mit Masse statt Klasse lange Zeit über Wasser gehalten haben, werden das Bestellerprinzip nicht überleben.“, so Andreas Habath. Die Ursachen hierfür lägen auf der Hand: „Wenn sich künftig allerorts auch der Verkäufer am Maklerlohn beteiligen muss, führt das zwangsläufig zu Diskussionen und Verhandlungen mit dem Makler. Gerade in Gebieten, in denen massiver Wohnraummangel herrscht, ist der Verkäufer in einer guten Verhandlungsposition. Der Verkäufer wird also mit hoher Wahrscheinlichkeit versuchen, die Provision – die je nach Bundesland zwischen 5,95 und 7,14 % schwankt – zu drücken. Und das bedeutet wiederum, dass der Makler detailliert seine Leistung darlegen und den Verkäufer vom Mehrwert seiner Arbeit überzeugen muss, will er keine finanziellen Verluste einfahren bzw. überhaupt erst einmal Immobilien für seinen Bestand akquirieren.“

Mit der FIO Maklersoftware ganz vorn mitspielen

Mit der Erweiterung des Bestellerprinzips werden sich nach Meinung des Immobilienexperten außerdem noch mehr Eigentümer dazu entschließen, die eigene Immobilie selbst zu verkaufen, immerhin geht die Zeitung Die Welt in einem aktuellen Bericht davon aus, dass die Neuregelung bis zu 3 Milliarden Euro Entlastung für die Käuferseite und damit Belastung für die Verkäuferseite bringt. „Statt zehntausende Euro Provisionsbeteiligung zu zahlen, werden viele Eigentümer versuchen, ihre Immobilie selbst an den Mann zu bringen. Die existenzielle Frage für Makler lautet ab dem 23. Dezember also: Wie verdiene ich weiterhin Geld und komme an Aufträge?“, so Andreas Habath. Das A und O, um sich weiterhin am Markt zu behaupten, ist seiner Ansicht nach ein hochwertiges Service-Angebot: „Der Makler muss sich als der Experte etablieren, der sein Geld wert ist. Und das kann er nur, wenn er den Verkaufsprozess radikal vereinfacht, mit allen möglichen Zusatzservices für den Eigentümer so angenehm wie möglich gestaltet und dabei gleichzeitig höchstmögliche Performance bei der Käuferakquise erzielt. Hierfür bietet die Maklersoftware von FIO beste Voraussetzungen, da sie sämtliche Prozesse der Immobilienvermarktung digital abbildet und mit zahlreichen praktischen Features – wie virtuellen 360°-Rundgängen, digitaler Unterschrift, Ausweiserfassung mit QR-Code u.v.m. maximalen Komfort für Verkäufer bietet. Darüber hinaus wird der Makler mit dem umfangreichen Schulungsangebot von FIO CAMPUS bestens über alle brandaktuellen Themen und Rechtsfragen der Maklerpraxis informiert und stärket seinen Expertenstatus.

Schon jetzt Best Practice

Natürlich ist FIO bestens auf die gesetzlichen Veränderungen vorbereitet und hat bereits alle notwendigen Vorkehrungen getroffen. So wird in der Maklersoftware beispielsweise die Textform, die künftig zwingend für alle Makleraufträge gilt, bereits jetzt umgesetzt, indem vor dem Start der Vermarktung ein dokumentierter Maklervertrag mit dem Verkäufer vorliegen muss. Pünktlich zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird die Dokumentation dieser Vertragsgrundlage durch eine zusätzliche Upload-Möglichkeit noch weiter vereinfacht.
Maklerverträge mit Interessenten schließen FIO Nutzer zudem schon jetzt über den standardisierten Prozess des Webexposés. Die zukünftig erforderliche Textform wird dabei ganz einfach eingehalten, indem ein Maklervertragsdokument inklusive aller notwendigen vorvertraglichen Informationen als Formular bei der Konfiguration des Webexposés hinterlegt wird.

Der sichere Rahmen für Ihre Verhandlungen

Auch im Hinblick auf die Provisionsteilung hat FIO schon vorgelegt: So wird in der Software bei der Eingabe von Provisionsangaben entweder auf die korrekte hälftige Provisionsteilung hingewiesen oder eine reine verkäuferseitige Provisionserfassung zugelassen, sollte nur mit einer Partei ein Maklervertrag geschlossen werden. Werden im Rahmen späterer Verhandlungen Nachlässe vereinbart oder ergeben sich Provisionszahlungspflichten auch für die Partei ohne Maklervertrag, sichert FIO in der Maklersoftware die Anwendung der jeweils erlaubten Provisionshöhe auf beiden Seiten des Vertrages.

Lektüretipp

**An dieser Stelle möchten wir Sie gern auf das Angebot eines unserer Kooperationspartner hinweisen.**
In seinem neuen E-Book hat Rechtsanwalt Sven Johns  die neuen Provisionsregelungen für Wohnimmobilien in den §§ 656 a bis d BGB komplett für Sie zusammengefasst und viele Beispiele zusammengetragen, um den Anwendungsbereich des neuen Maklerrechts zu erläutern.
In zahlreichen Formulierungsbeispielen erklärt er, wie der Maklervertrag mit den Verkäufern und der Vertrag mit den Käufern unter den neuen Regelungen aussehen muss. Außerdem enthält das E-Book einen praktischen Entwurf für einen Maklervertrag (Verkäufer-Alleinauftrag) nach dem neuen Maklerrecht.

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