Kleiner Schritt für einen starken Außenauftritt

Wenn potenzielle Käufer ein interessantes Objekt auf der Maklerwebsite finden, erwarten sie schnell mehr Informationen. Das automatisierte Webexposé stellt ihnen alle Daten zum Objekt unkompliziert und schnell zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Verfügung. Dabei müssen Interessenten gemäß neuem Maklerrecht in vielen Fällen vorab dem Maklervertrag zustimmen. Bevor also der Link zum Webexposé eintrifft, erwartet potenzielle Kunden zunächst die Bestätigungsmail zum Maklervertrag. Wenn aber die Mail nicht vom Makler kommt und stattdessen Post von no-reply@fio.de, kann das zu Verwirrung führen. FIO-Anwender können das leicht vermeiden, indem sie die Absenderadresse für die Bestätigungsmail zum Maklervertrag individuell und passend zu ihrem Unternehmen festlegen. Damit stellen Vermittler einen durchgängigen Außenauftritt auch durch einheitliche E-Mail-Adressen sicher.

Damit Ihre Mails auch wirklich von Ihnen kommen

Zur Konfiguration der Absenderadresse müssen Benutzer mit Konfigurationsrechten oder Fachadministratoren lediglich den Bereich „Verwaltung“ in der FIO Maklerlösung aufrufen und dort das Register „Webexposé“ auswählen. In der Option „Absender E-Mail“ kann die vorkonfigurierte E-Mail-Adresse geändert werden. Die Einstellung wird dann für alle Anwender des automatisierten Webexposé übernommen.

Volksbank eG Hildesheim-Lehrte-Pattensen vervielfacht Anfragen mit der LeadFabrik

Über die Volksbank eG Hildesheim-Lehrte-Pattensen

Die Volksbank eG Hildesheim-Lehrte-Pattensen ist eine Flächenvolksbank und erstreckt sich über ein großes Gebiet in Niedersachsen bis an den Rand Hannovers. Rund 400 Mitarbeiter sind hier beschäftigt und erwirtschaften einen Jahresumsatz von rund 2,4 Milliarden Euro. „Die Volksbank eG Hildesheim-Lehrte-Pattensen ist ein Local Player und ihrer Region verbunden: Entsprechend ist für uns der Kundenkontakt entscheidend“, erläutert Marcus Reinecke, Leiter Baulandentwicklung im Unternehmen.

 

Kunden über alle Kanäle erreichen

Im Zuge der Pandemiesituation gewann die Frage „Wie erreichen wir unsere Kunden“ für die Volksbank noch einmal besondere Bedeutung: „Für unsere Immobilienkunden wollen wir möglichst auf allen Kanälen präsent sein, auch und gerade Sonntagabend auf dem Sofa“, so Marcus Reinecke. Bereits seit rund zehn Jahren nutzt man bei der Volksbank eG Hildesheim-Lehrte-Pattensen die Vermarktungssoftware aus dem Hause FIO. „Die Einführung der LeadFabrik bei FIO hat uns im letzten Jahr in unserer Vision abgeholt, unsere Kunden jederzeit und über alle Kanäle hinweg zu erreichen“, so Reinecke weiter. Vorher habe man den Kontakt vor allem über Empfehlungsmanagement sowie die persönliche Kundenverbindung in der Filiale hergestellt, flankiert durch gezielte regionale Marketingmaßnahmen, wie Postwurfsendungen, Plakate und Buswerbung.

 

Die Anforderungen

  • Digitalen Erstkontaktpunkt zum Kunden schaffen
  • Automatisierte Verknüpfung zur Maklersoftware
  • Plausible Handhabung ohne weiteren Schulungsbedarf
  • Systemsprünge vermeiden

 

Über den FIO-Newsletter wurde man bei der Volksbank eG Hildesheim-Lehrte-Pattensen auf die LeadFabrik aufmerksam. Dabei behält man auch die Angebote der Wettbewerber im Blick. Bei der Entscheidung für die FIO-Leadstrecke war schließlich die nahtlose Integration in die bewährte Maklerlösung ausschlaggebend.

 

Kostenlose Serviceleistung als Kundenerstkontakt

Die LeadFabrik, die FIO gemeinsam mit Maklaro entwickelt hat, ermöglicht die Integration einer kostenlosen Wertermittlung auf der Makler-Website als zentralen Kontaktpunkt zum Kunden.

 

„Über das Service-Angebot der LeadFabrik auf unserer Homepage erhalten wir automatisiert Kontaktdaten von Interessenten, auf deren Wünsche wir im Nachgang gezielt und persönlich eingehen können“, so Marcus Reinecke.

 

Die Idee hinter der LeadFabrik nutzt die zentrale Frage am Anfang eines jeden Verkaufsprozesses, welchen Wert die Immobilie wohl habe. Die Leadstrecke von FIO holt Kunden hier ab und bietet eine erste Objektbewertung automatisiert über die Maklerwebsite anhand der eingegebenen Daten nach dem Vergleichswertverfahren. Vermittlern stehen die hinterlegten Kundendaten so direkt in der Maklersoftware zur Verfügung. So können die Interessenten anschließend unverbindlich kontaktiert und von einer Zusammenarbeit im Verkaufsprozess überzeugt werden.

 

Der erste Eindruck zählt

Bei der Volksbank eG Hildesheim-Lehrte-Pattensen verzeichnet man nur wenige Monate nach Einführung der LeadFabrik eine deutliche Steigerung der eingehenden Anfragen:

 

„Die Kosten für die Einführung der LeadFabrik amortisieren sich bereits beim Verkauf von ein bis zwei Objekten im Jahr“, so Marcus Reinecke.

 

Da man sich in der Nachbereitung der Leadstrecke aktiv um die Anfragen kümmere, habe man über die LeadFabrik auch bereits Aufträge generiert. Außerdem unterstütze das Tool die Kollegen bei der Wertermittlung. Sie müssten dies nun nicht mehr vor Ort durchführen, was Ressourcen freisetze für die eigentliche Maklertätigkeit. Auch in Beratungsgesprächen am Bankschalter komme das Tool aktiv zum Einsatz.

 

„Es gibt nur eine Chance für den ersten Eindruck: Die LeadFabrik ist ein wertvoller Baustein im Marketing-Mix, den wir entlang der gesamten Wertschöpfungskette innerhalb der Bank einsetzen können“, sagt Marcus Reinecke.

 

Technisch am Puls der Zeit gut aufgehoben

Die Einführung des Tools verlief schnell und gewohnt intuitiv. Ebenso bewertet man bei der Volksbank eG Hildesheim-Lehrte-Pattensen auch die Handhabung der LeadFabrik. Eine Schulung im Umgang mit dem Modul war deswegen nicht nötig. Bei Supportanfragen fühlt man sich kompetent und mit kurzen Reaktionszeiten gut beraten.

 

„Unsere Immobilienbewertung ist 24/7 nutzbar. Das erwarten unsere Kunden von uns und mit der LeadFabrik werden wir diesem Anspruch gerecht“, bilanziert Marcus Reinecke.

 

„Wir beschäftigen uns fortlaufend mit der modularen Erweiterung unserer Maklersoftware und bleiben im engen Austausch mit FIO am Puls der Zeit. Denn wer sich nicht verändert, bleibt stehen“, so Marcus Reinecke.

 

So werde man auch in Zukunft gerne auf neue Module der Vermarktungslösung setzen.

 

Nutzen aus Anwendersicht

  • „Easy to handle“: Intuitive Anwendung
  • „Keep it smart and simple“: Automatisierte Leadstrecke für mehr Zeit zum Makeln
  • Kunden digital besser erreichen
  • Nahtlose Integration in die Maklersoftware
  • Gute Nutzungsquote

Kundenservice und Frauenpower in der FIO-Führung

Liebe Ina, wir heißen Dich auf diesem Wege noch einmal herzlich willkommen! Was können die Kunden mit Dir als neue Supportleiterin erwarten?

Den Erwartungen der FIO-Anwendern möchte ich mit hundertprozentigem Kundenfokus, Professionalität, klaren Strukturen und einem Team aus Servicehelden gerecht werden.

Warum hast Du Dich für FIO entschieden?

Ich habe aktiv nach einer neuen Möglichkeit gesucht, meine Kenntnisse und Fähigkeiten unter Beweis zu stellen und bestenfalls auszubauen. Ich fühle mich generell in der E-Commerce Branche sehr wohl und wollte auch in diesem Bereich bleiben. FIO ist mir bei der Suche tatsächlich direkt als einer der ersten Firmen aufgefallen. Die Anforderungen der Stellenbeschreibung haben zu einhundert Prozent zu meinen Erfahrungen gepasst. Die Immobilien- und Finanzbranche ist für mich ein Bereich, der mich schon lange reizt.

Warum passt Du gut zu FIO?

Ich genieße den Umgang mit Menschen, egal ob persönlich, am Telefon oder per E-Mail. Meine Leidenschaft für guten Kundenservice begleitet mich schon sehr lange. Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, die Wahrnehmung der Kunden um positive Erfahrungen zu bereichern. Dabei helfen mir Eigenschaften wie Empathievermögen, Menschenkenntnis, absoluter Kundenfokus und die Erfahrungen und Fähigkeiten, die ich mit meinen vorherigen Teams sammeln konnte. Zu meinen Qualifikationen zählen Serviceorientierung, Einfühlungsvermögen, soziale Kompetenz und Fachwissen aus knapp 14 Jahren Erfahrung im Service- und Sales-Bereich.

Wie waren Deine ersten Wochen bei FIO?

Der Start war super! Ich wurde sehr herzlich empfangen, alle sind sehr hilfsbereit und stehen mir in der Einarbeitung mit Rat und Tat zur Seite. FIO ist ein Unternehmen im Wandel. Das birgt spannende Herausforderungen. Das Wichtigste in so einem Prozess ist das Mindsetting und im FIO-Team fällt mir auf, dass dazu auch wirklich alle bereit sind. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit! Mir ist wichtig, dass nicht die Leistungen einzelner Personen in den Fokus gerückt werden, denn jeder trägt seinen Teil zum Erreichen von Zielen bei. Wir alle wären nicht da, wo wir jetzt sind, wenn es nicht das ganze Team, so wie es ist, geben würde.

 

Liebe Ina, vielen Dank für das Gespräch und alles Gute in Deiner Position. Wir freuen uns, Dich in der FIO-Familie begrüßen zu können!

Corona verändert die Immobilienwelt

Ä Scheelchen Heeßen

Beim FIO Campus Brunch in der vergangenen Woche wurde nicht nur über die Vorzüge vom „Scheelchen Heeßen“, wie Kaffee in Leipzig heißt, gegenüber Tee philosophiert. Vor allem ging es fachlich heiß her unter dem Motto: „Corona und die Immobilienwelt: Resümee und Ausblick“. Dazu sprach FIO-Vorstand Reik Hesselbarth mit Sebastian Hein von der Value AG und Dirk Rosskopf, Geschäftsführer der Volksbank BraWo Immobilien GmbH. Die über 60 Teilnehmer:innen hatten dabei Gelegenheit, sich über den Chat und ein Umfragetool mit ihren Erfahrungen und Prognosen nach über einem Jahr Pandemie einzubringen.

Corona nimmt angespanntem Immobilienmarkt Druck vom Kessel

Auf die Frage, welche Auswirkungen auf ihre Branche die Teilnehmer:innen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beobachten, standen Unsicherheit und Zurückhaltung, Digitalisierung, Landzugang und steigende Preise im Speckgürtel von Großstädten sowie Nachfragesteigerung hoch im Kurs. Dirk Rosskopf sieht die Branche im Angesicht der Pandemie vor großen Veränderungen: „Bei Käufern hat ein Umdenkprozess stattgefunden. Jetzt wird beispielsweise die Bandbreite des Internetzugangs stärker nachgefragt. Auf Verkäuferseite stellen wir eine abwartende Haltung fest“. Sebastian Hein fügt hinzu, dass die Nachfrage vor allem in Regionen mit einer hohen Kurzarbeiterquote im Zuge der Pandemie ins Stocken geraten sei: „Die Zurückhaltung auf der einen Seite wird aber ausgeglichen durch den enormen Nachfrageüberhang der letzten Jahre. Da wird jetzt der Druck aus dem Kessel genommen“. Dabei wurde aus dem Chat angemerkt: „Die Anforderungen an Finanzierende sind allerdings in den letzten Monaten spürbar verschärft worden“.

Rückläufige Immobilienpreise im gewerblichen Bereich

Bei der Entwicklung der Kaufpreise sahen die Teilnehmer:innen zwar einen Anstieg sowohl in Städten als auch in ländlichen Regionen. Dieser sei allerdings bereits seit 2015 stärker im Speckgürtel der Großstädte zu verzeichnen. „Es gibt gerade eine Stadtflucht, die durch Corona zwar verstärkt wird, aber im Wesentlichen auch darauf zurückzuführen ist, dass es in Städten kaum noch bezahlbaren Wohnraum gibt“, so Dirk Rosskopf. Sebastian Hein sieht die Veränderungen im Zuge der Pandemie noch in vollem Gang: „Das Umdenken findet gerade erst statt und die Auswirkungen dieses Prozesses werden wir in den nächsten Monaten sehen. Ich kann mit vorstellen, dass die Preise aufgrund der stärkeren Nachfrage in ländlichen Gegenden steigen, die Preiskurve in der Stadt hingegen deswegen abflacht“. Im Bezug auf die Nachfrage hinsichtlich Gewerbeimmobilien zitierte er den Value ImmoInstinct: Die Studie zu den Auswirkungen der Pandemie auf die Immobilienbranche geht von rückläufigen Preisen vor allem im gewerblichen Bereich aus.

Makeln wird digitaler, ersetzt aber nicht den persönlichen Kontakt

Reik Hesselbarth sieht die Veränderungen im Makeln mit Spannung, wenn Käufer und Verkäufer in Zukunft regional weiter auseinanderdriften: „Wir sind gerade alle gezwungen, zu digitalisieren. Das hat auch Auswirkungen auf den Verkauf von Immobilien. FIO arbeitet daran, das digitale Makeln zum Beispiel mit dem 360° Rundgang oder der Möglichkeit zum unkomplizierten Upload von Unterlagen ins Kundencenter weiter zu verbessern.“ Dirk Rosskopf ergänzt: „Das schöne am Vermittlerjob ist der persönliche Kontakt. Der ist zwar digitaler geworden, aber man möchte sich beim Kauf einer Immobilie am Ende weiterhin persönlich kennen“. Sebastian Hein schließt: „Wenn die Digitalisierung das Erfordernis in der Krise ist, dann müssen wir alle digitaler werden“. Am Ende entscheide der Bedarf der Kund:innen.

Der Wandel ist der Weg hin zur Verbesserung

Corona hat viel verändert, aber auch vieles vorangetrieben und beschleunigt. Dabei hört der Wandel nie auf und ist letztlich auch der einzige Weg hin zu Verbesserungen. Deswegen endete der Brunch mit einem Hinweis auf den nächsten FIO Campus live_stream am 22. April 2021: Die Digitalkonferenz wird unter dem Oberthema „Die Immobilienwelt im Wandel – Objektvermittlung neu denken“ in Fachvorträgen und Workshops mit externen und internen Immobilienexpert:innen rechtliche Themen, Prozesse im Immobiliengeschäft, Markttrends und Preise, Potenziale in der Kundenakquise und die neuesten FIO Features für besseres Makeln beleuchten. Anmelden können Sie sich hier.

 

FIO Campus live_stream am 22. April 2021

Das Interesse an unserer ersten digitalen Anwenderkonferenz im November 2020 war überwältigend und die Resonanz durchweg positiv: Über 250 Teilnehmer aus der S-Finanzgruppe, den Genossenschaftsbanken sowie Maklerorganisationen verfolgten die Fachvorträge und den Austausch zu den aktuellen Entwicklungen der Immobilienbranche. Jetzt gehen wir in die zweite Runde: Die Anmeldekanäle zum FIO Campus live_stream am 22. April 2021 von 9:00 bis 15.15 Uhr sind ab sofort geöffnet.

 

Unter dem Motto: „Die Immobilienwelt im Wandel – Objektvermittlung neu denken“ erwarten Sie impulsgebende Fachvorträge und praxisnahe Workshops mit externen und internen Experten der Immobilienwirtschaft. Unter dem Aspekt des Wandels beleuchtet der FIO Campus live_stream dieses Mal rechtliche Themen, Prozesse im Immobiliengeschäft, Markttrends und Preise, Potenziale in der Kundenakquise und die neuesten FIO Features für besseres Makeln.

 

Erfüllen Sie Ihre Weiterbildungspflicht, indem Sie sich die Fachvorträge als Weiterbildung gemäß § 34c Absatz 2a GewO i.V.m. § 15b Absatz 1 MaBV anrechnen lassen (3,5 Einheiten). Sichern Sie sich jetzt exklusive Frühbuchervorteile: Noch bis zum 8. April können Sie sich für 49 € statt regulär 69 € zur Onlinekonferenz anmelden. Zur Anmeldung bitte hier entlang!

 

Fachvorträge und Workshops mit Branchenexperten im Überblick

„Einmal nachgedacht = Provision behalten – Wie Sie Veränderungsprozesse im Maklerbüro juristisch richtig absichern“

Sven Johns, MOSLER+PARTNER RECHTSANWÄLTE

„Werte im Wandel – Immobilienbewertung und die Wertigkeit vom Makler“

Andreas Habath, FIO SYSTEMS AG, Diplom Immobilienwirt, zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertungen

„Visionen & Trends des digitalen Marktes – mit FIO voran gehen“

Reik Hesselbarth, Vorstand FIO SYSTEMS AG

„Prozesse im Wandel – Veränderungsbereitschaft als Basis für nachhaltigen Erfolg“

Stefan Krüll, Bankbetriebswirt und Sachverständiger für Immobilienbewertung (Sprengnetter) sowie freier Dozent

„Der Mensch im Wandel – Veränderungen machen etwas mit uns“

Hendrik Cornehl, Dr. Klein Wowi Digital AG, Leiter Digitalisierungsberatung für die Wohnungswirtschaft

Akquise im Wandel – Wie Sie mit FIO Ihre Geschäftsprozesse optimieren“

Christoph Glatho, FIO SYSTEMS AG

„Richtig in Szene setzen – Mit Profitipps Ihre Immobilienfotografie optimieren“

Alexander Weingarten, Gecko One GmbH

„FIO im Wandel: Vom CRM-System zur Komplettlösung (Die 10 besten FIO-Features)“

Julia Hickel und Hannes Zwillus, FIO SYSTEMS AG

 

Neben einem umfassenden Themenspektrum werden wir unseren Anwendern und Interessierten auch wieder kreative Möglichkeiten für einen inspirierenden Austausch und zur Vernetzung bieten.

In engem Austausch mit unseren Anwendern machen wir unsere Vermarktungssoftware immer besser. Aktuell erreichen uns viele Anfragen zur Abbildung des Bieterverfahrens in unserer Lösung. Jetzt sind Sie gefragt! Machen Sie mit bei unserer Blitzumfrage zum Thema.

Fünf Minuten für eine noch bessere Vermarktungslösung

Die Nutzung eines Online-Bieterverfahrens stellt eine innovative, effiziente und transparente Möglichkeit zur Kaufpreisfindung dar bei der die potentiellen Käufer ähnlich wie bei einer Auktion Gebote abgeben. Dadurch wird der Wettbewerb unter den potentiellen Käufern gefördert, mit dem Ziel, einen höheren Verkaufspreis zu erzielen gegenüber einer traditionellen Vermarktung mit einem fixen Angebotspreis.
Es gibt jedoch auch kritische Stimmen zum Bieterverfahren, welche die sonst neutrale Interessenvertretung durch den Makler in dieser Vermarktungsart stark hin zum Profit des Eigentümers zu Lasten des Käufers kritisieren.

Wie gehen Sie mit dem Thema Bieterverfahren aktuell um und wie wollen Sie das künftig lösen? Und welche Unterstützung wünschen Sie sich dabei von Ihrer Maklerlösung? Bitte nehmen Sie sich fünf Minuten Zeit, um an unserer Anwenderumfrage zum Bieterverfahren teilzunehmen!

  1. Wie gehen Sie aktuell mit dem Thema Bieterverfahren um?
  2. Welche Tools oder Plattformen nutzen Sie schon bei der Anwendung des Bieterverfahrens?
  3. Was ist an den bisherigen Tools oder Plattformen gut?
  4. Welche Features fehlen Ihnen noch für ein optimaleres Handling?
  5. Was müsste ein in ihre Maklerlösung integriertes Tool / oder eine Plattform zum Bieterverfahren mitbringen, um Ihnen wirklich Arbeit abzunehmen?
  6. Wie wollen Sie das Thema Bieterverfahren in Ihrem Unternehmen zukünftig behandeln?

Hier geht’s zur Umfrage!

Sprechstunde mit Rechtsanwalt Sven R. Johns – Widerrufsbelehrung

Muss die Widerrufsbelehrung vom Makler immer in Papierform übergeben werden?

Warum das Urteil des BGH vom 26.11.2020 viele Immobilienmakler und auch Nachrichtenseiten im Internet aufgeschreckt hat, ist nicht ganz nachvollziehbar.
Denn: In den allermeisten Fällen belehren Immobilienmakler ihre Kunden ordnungsgemäß und richtig.

Was hat der BGH entschieden?

Der BGH hat in seiner Entscheidung die rechtlichen Vorschriften, wie diese als Formvorschriften im Gesetz stehen, wiederholt. Und der BGH hat noch einmal verdeutlicht, dass Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben zu einer unwirksamen Belehrung führen. Unwirksame Widerrufsbelehrungen führen aber dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt.
In dem Sachverhalt, den der BGH zu entscheiden hatte, war das Maklerbüro von den gesetzlichen Formvorschriften abgewichen. Deshalb wurde das Büro auch dazu verurteilt, die schon erhaltene Maklerprovision an den Kunden zurückzuzahlen.
Das Urteil des BGH vom 26.11.2020 zum Aktenzeichen I ZR 169/19 behandelte einen Fall, in dem ein „außerhalb der Geschäftsräume des Immobilienmaklers“ abgeschlossener Maklervertrag zugrunde lag. Wann wird ein Maklervertrag „außerhalb der Geschäftsräume“ abgeschlossen? Wenn Kunde und Makler zur gleichen Zeit an einem Ort außerhalb der Geschäftsräume des Maklers zusammentreffen und dort den Maklervertrag abschließen. Das ist z.B. dann der Fall, wenn Makler und Kunde am Objekt zusammentreffen oder beim Eigentümer zuhause.

Übergabe in Papierform „dann“ erforderlich

Die Formvorschriften, nach denen die Übermittlung oder Übergabe der Widerrufsbelehrung zu erfolgen hat, fallen unterschiedlich aus. Das Gesetz unterscheidet in:

  1. Verträge außerhalb der Geschäftsräume des Immobilienmaklers
  2. Verträge, die mittels Fernkommunikationsmitteln Zustandekommen

und legt für beide Vertragsschlüsse unterschiedliche Arten des Zustandekommens des Maklervertrages unterschiedliche Formvorschriften fest.
Einschlägig ist Art 246a EGBGB – und dort § 4.
 

Art 246a § 4 – EGBGB – Formale Anforderungen an die Erfüllung der Informationspflichten

(2) Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss der Unternehmer die Informationen auf Papier oder, wenn der Verbraucher zustimmt, auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen. (…)
 (3) Bei einem Fernabsatzvertrag muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen in einer den benutzten Fernkommunikationsmitteln angepassten Weise zur Verfügung stellen. (…)

Hier werden die Unterschiede bei der Form der Belehrung über das Widerrufsrecht sehr deutlich.

Widerrufsbelehrung in Papierform übergeben

Immer dann, wenn der Maklervertrag außerhalb der Geschäftsräume des Maklers und nicht z.B. per E-Mail oder anderen Fernkommunikationsmitteln zustande kommt, muss die Widerrufsbelehrung in Papierform übergeben werden.

Widerrufsbelehrung per pdf und E-Mail

Immer dann, wenn der Maklervertrag mittels Fernkommunikationsmitteln zustande kommt, reicht die Übermittlung per E-Mail oder als PDF aus.
Das Urteil des BGH ist der erneute Hinweis an alle Maklerbüros, die Formvorschriften im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung sehr genau zu prüfen und immer wieder zu checken, ob alles richtig gemacht wird, weil anderenfalls der Widerruf des Maklervertrages droht.

Unser Hinweis an Sie:

Wenn der Maklervertrag durch E-Mail des Kunden an das Maklerbüro und anschließende Zusendung des Online-Exposees per E-Mail an diesen Kunden zustande kommt, reicht es aus, wenn Sie die Widerrufsbelehrung an den Kunden ebenfalls per E-Mail oder als PDF zusenden. Für alle diejenigen Maklerbüros, die die digitale Abwicklung von Anfragen innerhalb der Software nutzen, reicht deshalb die Übermittlung per PDF aus. Nur dann, wenn Sie einen zusätzlichen Maklervertrag vom Kunden unterschreiben lassen, muss der Maklervertrag, die Widerrufsbelehrung, das Muster-Widerrufsformular und auch die Aufforderung zur sofortigen Tätigkeit in Papierform an den Kunden übergeben werden.

Wie sieht es bei der digitalen Signatur unter dem Maklervertrag aus?

Bei der digitalen Signatur wird die Unterschrift des Kunden unter dem Maklervertrag durch diese digitale Unterschrift auf dem Tablet ersetzt. Hierbei kommt es darauf an, wann und wo der Kunde diese Unterschrift vornimmt. Wird die Unterschrift auf einem Tablet vom Kunden eigenhändig im Beisein des Maklers gesetzt, kommt (wohl) der Maklervertrag trotzdem außerhalb der Geschäftsräume des Immobilienmaklers zustande. Damit in diesem Fall eine Übermittlung der Widerrufsbelehrung per PDF erfolgen kann, sollte deshalb in dem digital unterzeichneten Dokument eine Ergänzung vorgenommen werden. Diese Ergänzung ist im Wortlaut des Gesetzes ausdrücklich vorgesehen. Sie würde lauten: „Der Kunde willigt ein, dass ihm die Widerrufsbelehrung per E-Mail bzw. als PDF zugeschickt und nicht in Papierform übergeben wird.“ Mit diesem Zusatz ist die Übermittlung der Widerrufsbelehrung weiterhin möglich. Kommt der Vertrag mit einer digitalen Signatur des Kunden in der Form zustande, dass ein Kunde diese digitale Unterschrift als Bilddatei in ein vorgefertigtes PDF bei sich zuhause am Rechner einsetzt und an das Maklerbüro zurückschickt, dann kommt der Vertrag unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zustande und eine Übermittlung der Widerrufsbelehrung per PDF-Dokument wäre ausreichend.

Mit dem Umstieg auf die neue Version 4 der Maklersoftware ist im Handbuch die separate Platzhalterübersicht weggefallen. Sie wurde stattdessen direkt im Handbuchtext eingebunden. FIO erweitert jetzt das Handbuch um eine komplette Platzhalterübersicht im Anhang.

Übersichtlicher Platzhalteranhang

Die Maklersoftware ist modular erweiterbar und lässt sich flexibel an die Anforderungen der Anwender anpassen. Für Benutzer, die ihre Vorlagen selbst anpassen, ist eine übersichtliche Auflistung aller Platzhalter deswegen von zentraler Bedeutung. Bisher waren die wichtigsten Platzhalter zu den jeweiligen Modulen im entsprechenden Kapitel des Handbuchs aufgelistet. Für mehr Übersichtlichkeit erweitert FIO jetzt das Handbuch um eine Platzhalterübersicht im Anhang.

Im Platzhalteranhang können sich die Benutzer ab sofort die gewünschten Platzhalter nach Präfix und Präfixgruppe heraussuchen. Das erleichtert die Arbeit mit Platzhaltern und es muss nicht länger innerhalb des Handbuchs nach den jeweiligen Platzhaltern gesucht werden. Damit steht Anwendern jetzt eine vollständige Auflistung aller in der Anwendung möglichen Platzhalter zur Verfügung.  Sie erhalten so ein hilfreiches Tool an die Hand, mit dem sich übersichtlich erkunden lässt, welche Platzhalter es neben den häufig genutzten noch gibt. „So ebnet FIO den Weg für weitere individuelle Anpassungen an die spezifischen Anforderungen durch die Anwender selbst. Damit bleiben wir auf Kurs wenn es darum geht, die Prozesse im Maklergeschäft zu vereinfachen“, erläutert FIO Vorstand Reik Hesselbarth.

VALUE ImmoInstinct: Studie geht von rückläufigen Immobilienpreisen im Zuge der Pandemie aus

Die Auswirkungen von Covid-19 auf den Immobilienmarkt

Für die Studie befragte die VALUE AG als Deutschlands größter, unabhängiger Full-Service-Provider im Bereich Immobilienbesichtigung und -bewertung rund 100 Entscheider öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute, Genossenschafts- und Privatbanken. Dabei sollten sie eine Prognose zu den Entwicklungen in den Bereichen Wohnen, Büro, Einzelhandel, Beherbergung, Logistik und Pflege im Zuge der Pandemie abgeben.
 

Preisrückgänge im gewerblichen Bereich um mehr als 8 %

Die Befragten rechnen dabei besonders im Bereich Einzelhandel mit teils stark rückläufigen Immobilienpreisen: Für Objekte in Hauptlagen beispielsweise prognostizieren 33 % der Befragten Preisrückgänge von mehr als 8 %. Für Immobilien in Nebenlagen gehen sogar 71 % von sinkenden Preisen aus. Für Immobilien im Beherbergungssektor geht etwa ein Drittel der Teilnehmer von Preisrückgängen um mehr als 8 % aus. Die Preise im Bereich Büro gehen nach Einschätzung von mehr als der Hälfte der Teilnehmer um über 8 % zurück.

Wohnen, Logistik und Pflege ohne Preisverfall

Im Wohnsegment erwartet der Großteil der Befragten hingegen keine Preiseinbrüche und geht zum Teil sogar von einer leicht positiven Preisentwicklung aus. Im Bereich Logistik erwartet rund die Hälfte der Befragten sogar Preisanstiege von 25 % in Nebenlagen und 3 % in Hauptlagen. Für den Pflegeimmobiliensektor erwarten knapp 70 % der Umfrageteilnehmer eine gleichbleibende Preisentwicklung oder einen Preisanstieg.
Die vollständige Studie können Interessierte hier nachlesen.

Die Volksbank BraWo Immobilien GmbH makelt webbasiert mit FIO

Über die Volksbank BraWo Immobilien GmbH

Die Volksbank BraWo Immobilien GmbH ist eine hundertprozentige Tochter der Volksbank Braunschweig – Wolfsburg mit Sitz in Braunschweig und Niederlassungen in Gifhorn, Peine und Wolfsburg. Schwerpunkt ist die klassische Vermittlung von Wohnimmobilien im Bestands- und Projektgeschäft. Dabei vermittelt Unternehmen vorwiegend Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Grundstücke. Des Weiteren hat sich das Unternehmen als Spezialist für Kapitalanlagen und Betreuer für Projektentwicklungen etabliert.

Das Vorgängersystem

In der fernen Vergangenheit steuerten die Makler der Volksbank BraWo Immobilien GmbH ihre Prozesse mit einer programmgebundenen Lösung. „Wir wollten uns damals aber bereits webbasiert modernisieren“, erläutert Dirk Rosskopf, Geschäftsführer der Volksbank BraWo Immobilien GmbH, den Grund für die technische Neuausrichtung. Ziel war es, mit einem modernen Programm ortsunabhängig an jedem Rechner auf die Prozesse zugreifen zu können.

Die Anforderungen

  • Intuitive Bedienbarkeit
  • Übersichtliche Oberfläche
  • Implementierung ohne aufwändige Schulungen oder Einarbeitungszeiten
  • Zuverlässigkeit und kontinuierliche Weiterentwicklung

„Wir wollten ein System, das die Kommunikation mit unseren Kunden vereinfacht“, so Dirk Rosskopf.
Über Empfehlungen von Kollegen anderer Volksbanken wurde man in Braunschweig auf die Maklersoftware der FIO SYSTEMS AG aufmerksam. Im Rahmen eines Anbietervergleichs entschied man sich schließlich für FIO.

Module der FIO Maklersoftware

Die webbasierte FIO Maklersoftware überzeugte durch die zentrale Abbildung aller Geschäftsprozesse in einem System. So sind bei der Volksbank BraWo Immobilien GmbH heute alle wichtigen Kennzahlen und Formulare auch standortübergreifend auf jedem internetfähigen Gerät abrufbar. Dabei umfasst die Grundausstattung der FIO Maklersoftware ein Dokumentencenter, ein Berechtigungssystem, eine Historie sowie ein Geoinformationssystem. Außerdem beinhaltet die Lösung Daten, Bilder und Texte zum Objekt mit Webexposé, Controlling- und Auswertungsfunktionen sowie eine Adressdatenbank mit Kontaktbogen. Als Zusatzmodule lassen sich weitere Features frei skalierbar in die Lösung integrieren: ein 360-Grad-Rundgang, eine Preiseinschätzung, ein E-Mail-Client oder Kalender, eine Autoinformation sowie ein Suchportal und ein Mehrsprachenmodul.

Skalierbare Features decken alle Maklerprozesse webbasiert ab

Bei der Volksbank BraWo Immobilien GmbH ist heute die vierte und neueste Generation der FIO Maklerlösung im Einsatz. Außerdem setzt man auf das Webexposé, den 360-Grad-Rundgang für einen virtuellen Eindruck der Räumlichkeiten sowie das Modul „Preiseinschätzung“, das marktkonforme Objektpreiseinschätzungen auf Basis des Sach- bzw. Ertragswertverfahrens ermittelt.

„FIO bietet sehr gute Support-Leistungen: Das Team ist Experte auf seinem Gebiet. Außerdem gibt es einen Anwenderbeirat, wo auf informeller Ebene gemeinsam mit Kollegen Anforderungen diskutiert werden, die FIO anschließend in die Lösung integriert“

, erläutert Dirk Rosskopf. FIO habe ein offenes Ohr für Anwender und setze veränderte Bedürfnisse um.
Ein Beispiel für die Weiterentwicklung der Lösung im engen Austausch mit den Anwendern sei der Kontaktbogen, mit dem Makler Kundensuchanforderungen nun automatisiert einholen können. „Die so entstandene Prozessautomatisierung hat die Bearbeitung der Kundenanfragen deutlich optimiert“, so Dirk Rosskopf.
„Auch komplexe rechtliche Neuerungen, wie die Widerrufsbelehrung oder die Bestätigung des Maklervertrags konnte FIO zuverlässig und schnell in der Lösung abbilden“, bestätigt Dirk Rosskopf.

Ausblick

Heute arbeiten nahezu alle der 20 Mitarbeiter bei der Volksbank BraWo Immobilien GmbH mit FIO.
„Ein großer Vorteil der FIO Maklersoftware ist die selbsterklärende Oberfläche. So lassen sich neue Prozesse intuitiv einrichten und Workflows optimieren. Außerdem läuft das System sehr stabil: Wir hatten nie Ausfälle“, fasst Dirk Rosskopf die Highlights der Lösung zusammen.
Die Lösung wird kontinuierlich in engem Austausch mit den Anwendern optimiert und um neue Features erweitert. So will man bei der Volksbank BraWo Immobilien GmbH in Kürze auf das automatisierte Webexposé umsteigen: „Das ist ein ganz wichtiges Tool, das unseren Draht zu den Kunden weiter verbessert“, erläutert Dirk Rosskopf. Außerdem plane man die Einführung der individuellen Immobilienbewertungen im Rahmen des Tools „LeadFabrik“ zur Optimierung der Kundenakquise.

Nutzen aus Anwendersicht

  • Anwenderfreundlichkeit
  • Software bildet Anwenderprozesse optimal ab
  • Mit Einführung der Lösung konnten Prozesse verschlankt werden
  • Webbasierte und damit standortübergreifende Anwendung
  • Optimierte Kundenkommunikation
  • Ausfallsicheres System
  • Sehr gutes Support-Team

Der Startschuss ist gefallen

Ein Grundpfeiler in der Weiterentwicklung der Maklersoftware von FIO ist die Serviceorientierung. Für Makler steht der Service für die Endkunden im Fokus. Mit dem neuen Kundencenter können Vermittler die Kommunikation mit Kaufinteressenten in Zukunft noch komfortabler gestalten: Der passwortgeschützte Bereich bietet die Möglichkeit, wichtige Daten zu den angefragten Objekten zentral zu hinterlegen. Damit stehen potenziellen Käufern alle wichtigen Informationen zu den Wunschimmobilien auf einen Blick zur Verfügung. Außerdem bietet ihnen das Kundencenter die Möglichkeit, Dokumente hochzuladen, Checklisten abzurufen und komfortabel ohne Wechsel ins E-Mail-Programm mit den Maklern zu kommunizieren. Auch ein integrierter Baufinanzierungsrechner ist für das Kundencenter in Planung.

Inspiration aus dem Kaminzimmer

Das Kundencenter-Team, das im schönen Kaminzimmer des FIO-Firmensitzes im Knauthainer Schloss in Leipzig untergekommen ist, besteht aus acht engagierten Kollegen. Sie setzen in einem ersten Schritt eine benutzerfreundliche Oberfläche um, in welcher Services rund um das Thema Immobilienkauf und -verkauf gebündelt an einer Stelle nutzbar sind.

 
Dabei soll für die Kunden eine stimmige Anwendung geschaffen werden. Ziel: den Leistungsumfang für Maklerkunden erweitern und optimal mit der FIO Vermarktungssoftware harmonieren lassen. Enger Austausch mit den Maklern sowie den Schwesterunternehmen in der Hypoport-Gruppe spielt bei der Entwicklung eine zentrale Rolle.
 

In Planung: Neue Services für Maklerkunden

Geplant ist für die Zukunft u.a. die Ausweitung des Angebots im Kundencenter auf die spezifischen Anforderungen von Immobilienverkäufern. Damit können Makler durch zusätzliche Services ihre Kundenbeziehungen stärken und so ihren Provisionsanspruch untermauern. So ist beispielsweise die Integration der LeadFabrik zur Objektbewertung anhand des Vergleichswertverfahrens in Planung. Außerdem soll in das Kundencenter zukünftig ein One Stop Shop (OSS) eingebunden werden, in dem FIO für Makler Dienste von Drittanbietern bereitstellt. FIO will damit Makler unterstützen, ihren Endkunden ein besonderes Serviceerlebnis bieten zu können.

Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Sven R. Johns

In den ersten zwei Monaten sind viele Fragen zur praktischen Anwendung des neuen Maklerrechts aufgetreten. Rechtsanwalt Sven R. Johns hat deshalb in einem Gastbeitrag die folgenden TOP 5 Fragen für Sie zusammengestellt, die er auch in der FIO Campus Sprechstunde am 08.03.2021 vertiefen wird.

1. Was, wenn der Dezember-Kunde die Anwendung des neuen Maklerrechts verlangt?

Ein Käufer-Kunde, mit dem das Maklerbüro vor dem Inkrafttreten des neuen Maklerrechts am 23.12.2020 einen Maklervertrag abgeschlossen hat, kann sich nicht auf das neue Maklerrecht berufen. Die Übergangsvorschrift zu den neuen Provisionsregelungen sieht vor, dass die nach altem Recht abgeschlossenen Verträge weiter gültig bleiben. Das Maklerbüro muss den bestehenden Maklervertrag nicht auf das neue Maklerrecht anpassen. Das würde auch dann gelten, wenn der gleiche Kunde z.B. am 15.12.2020 ein Exposé mit 5,95 % Außen-Provision als Käufer-Provision angefordert hat und am 10. Januar 2021 das gleiche Exposé noch einmal anfordert, in dem jetzt aber nur noch 3,57 % Käufer-Provision ausgewiesen sind. Das Maklerbüro kann sich in diesem Fall auf den schon im Dezember 2020 wirksam abgeschlossenen Maklervertrag berufen und muss die vom Kunden „gewünschte“ neue Provisionsregelung nicht akzeptieren.
 

2. Wie verhalten sich Makler richtig, wenn sich der Verkäufer mit Maklervertrag nach altem Recht weigert, die Provision anzupassen?

Einige Eigentümer weigern sich, eine Innen-Provision zu vereinbaren, nachdem diese einen Maklervertrag mit der reinen Außen-Provision abgeschlossen haben. Wie verhalten sich Immobilienmakler in dieser Konstellation richtig? Der Maklervertrag zwischen Maklerbüro und Verkäufer, der vor dem 23.12.2020 abgeschlossen worden ist und KEINE Verkäufer-Provision vorgesehen hat, bleibt weiterhin gültig. Aus Sicht des Verkäufers gibt es daher keinen Zwang, den Maklervertrag anzupassen. Aus Sicht des Immobilienmaklers besteht aber das Risiko, am Ende ohne Provision dazustehen. Alle Kaufinteressenten, die ebenfalls vor dem 23.12.2020 einen Maklervertrag abgeschlossen haben, würden weiterhin die bis dahin verlangte reine Außen-Provision zahlen müssen. Alle Kaufinteressenten, die erst nach dem 23.12.2020 Kontakt mit dem Maklerbüro aufgenommen haben, könnten sich aber auf das neue Maklerrecht berufen. Immobilienmakler haben es daher nicht mehr in der Hand, ob Sie am Ende eine Provision an einem solchen Vertrag verdienen, wenn es nicht gelingt, den Verkäufer-Maklervertrag zumindest auf die anteilige Innenprovision umzustellen. Dann sollte der Maklervertrag mit dem Verkäufer besser auslaufen und nicht verlängert werden. In Einzelfällen empfiehlt es sich, dass Immobilienmakler bestehende Maklerverträge mit Verkäufern zum Ende einer Laufzeit kündigen, wenn die Verkäufer keine zusätzliche Verkäufer-Provision vereinbaren wollen.
 

3. Was sagt das neue Maklerrecht zu Baugrundstücken mit Abrisshaus?

Immobilienmakler stehen bei den Grenzfällen des Anwendungsbereichs der neuen Provisionsregelungen vor der Frage, welche Provisionsregelung am Ende anwendbar sein wird. Bereits in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Verkäufer muss abgeschätzt werden, ob am Ende das neue Maklerrecht Anwendung finden kann oder nicht. Das Baugrundstück mit einem Abrisshaus ist von seiner Definition her ein „bebautes Grundstück“. Als solches wird es auch im Grundbuch ausgewiesen sein. Im notariellen Kaufvertrag wird der Kaufgegenstand ebenfalls als „mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück“ o.ä. bezeichnet sein. Der erste Anschein spricht deshalb in diesen Fällen dafür, dass ein „Einfamilienhaus“ verkauft wird und das neue Maklerrecht anzuwenden ist.

Immobilienmakler können versuchen, diesen Eindruck zu umgehen, indem in den Vereinbarungen mit dem Kaufinteressenten ausdrücklich aufgenommen wird, dass die „Immobilie als Baugrundstück angeboten wird, weil das aufstehende Gebäude abzureißen ist.“ Das schützt aber nicht in jedem Fall davor, dass ein Kaufinteressent sich am Ende auf das neue Maklerrecht beruft und nur die Hälfte der Provision bezahlen möchte. Immobilienmakler sollten daher für diesen Fall vorsorgen und mit dem Verkäufer eine „entweder-oder“-Provisionsregelung vereinbaren. Entweder ein Kunde kauft das Grundstück als Baugrundstück und der Verkäufer bezahlt keine Provision oder der Kunde beruft sich auf das neue Maklerrecht und der Verkäufer bezahlt die Hälfte der Provision in Höhe von 3,57 %.
 

4. Wie verhält sich das neue Maklerrecht hinsichtlich Bauträgervereinbarungen bei Neubauwohnungen?

Immobilienmakler können mit einem Bauträger entweder eine reine Innen-Provision vereinbaren oder festlegen, dass der Bauträger die eine Hälfte und der Kunde die andere Hälfte der Provision in Form der geteilten Provision gem. § 656 c BGB trägt. Der Bauträger und der Käufer-Kunde müssen die vereinbarte Provision nicht zum gleichen Zahlungstermin bezahlen. Es ist rechtlich zulässig, unterschiedliche Zahlungstermine zu vereinbaren, so dass der Bauträger z.B. erst nach Erreichen eines bestimmten Verkaufsstandes die Provision an den Immobilienmakler auskehrt und der Käufer-Kunde dennoch verpflichtet wird, die Provision mit der notariellen Beurkundung zu zahlen.
 

5. Wann ist ein Zweifamilienhaus ein Mehrfamilienhaus?

Die Objekte mit zwei oder drei Einheiten, die teilweise leer an den Erwerber übergeben werden, sind in der rechtlichen Handhabung des neuen Maklerrechts mit besonders vielen Unsicherheiten versehen. Es gibt kein „Ja“ oder „Nein“ für die (Nicht-)Anwendbarkeit des neuen Maklerrechts bei diesen Immobilien. Die Empfehlung an Maklerbüros lautet, alle Eventualitäten in der Vereinbarung mit dem Verkäufer aufzunehmen und sich abzusichern. Als Faustregel kann dienen: Sind beide Einheiten eines Zweifamilienhauses vermietet und bleiben auch bei der notariellen Beurkundung vermietet, dürfte die Immobilie nicht unter das neue Maklerrecht fallen, weil diese Immobilie „ein an eine Vielzahl von Parteien VERMIETETES Haus“ ist. Sobald eine Einheit leer steht und der Erwerber diese selbst nutzen will, ist diese Vorgabe der an eine Vielzahl von Parteien vermieteten Immobilie nicht mehr erfüllt. Das Risiko, dass sich ein Erwerber zu Recht auf das neue Maklerrecht beruft, steigt damit. Immobilienmakler, die in diesem Fall die Immobilie mit einer reinen Außen-Provision angeboten haben, könnten demnach am Ende ohne Provision dastehen. Auch hier gilt die Empfehlung, mit dem Eigentümer eine „entweder-oder“-Provisionsregelung zu treffen.

CRM und E-Mail-Client in einem

Wie oft am Tag wechseln Sie zwischen Ihrem E-Mail-Client und dem CRM hin und her? Und wieviel einfacher wäre es, wenn Sie E-Mails direkt in FIO empfangen, beantworten oder weiterleiten könnten, wenn die Korrespondenz zudem auch automatisiert im Kundeneintrag des Systems verbucht werden würde? FIO bietet mit den erweiterten Funktionen des E-Mail-Moduls genau das für Anwender der Vermarktungslösung an: Im in FIO integrierten E-Mail-Client können Mails direkt beantwortet und versendet werden. Dabei werden ausgehende Mails automatisch im CRM dem entsprechenden Kontakt zugewiesen.

Mails ohne Systemsprünge

Den E-Mail-Client gibt es in FIO schon lange. Bisher konnten dabei lediglich eingehende E-Mails manuell im System einem Kontakt zugewiesen werden. Neu ist, dass nun auch Mails in FIO versendet und weitergeleitet werden können. Aus dem CRM können Anwender die Empfänger der Mails direkt auswählen. Eine manuelle und fehleranfällige Eingabe von E-Mail-Adressen entfällt. Dabei werden ausgehende Korrespondenzen automatisiert dem entsprechenden Kontakt im System zugewiesen und Schriftwechsel so jederzeit und ohne Systemsprünge nachvollziehbar.

Funktionen des FIO E-Mail-Client

Der E-Mail-Client in FIO beinhaltet Textbausteine und Vorlagen, die Anwender eigenständig definieren können. So sparen sie Zeit bei der Erstellung wiederkehrender E-Mails. Außerdem verfügt der FIO-Client über einen HTML-Editor, mit dem Mails individuell formatiert werden können. Auch Dateien lassen sich den Mails anhängen. Als integriertes Adressbuch fungiert das CRM. Personen, die noch nicht im System hinterlegt sind, können über eine manuelle Eingabe der Mail-Adresse ebenfalls kontaktiert werden. In Planung ist noch eine automatische Verbuchung eingehender E-Mails im System.

Kollaborative Softwarelösung

Mit den erweiterten Funktionalitäten des E-Mail-Client geht FIO einen weiteren Schritt hin zur Optimierung der Vermarktungslösung als Groupware. So unterstützt die kollaborative Software die Zusammenarbeit im Team und mit den Kunden. Ziel ist es dabei stets, den Anwendern größtmöglichen Nutzen zu bringen und Workflows im Maklergeschäft weiter zu optimieren.

Ergänzung:
„Um diese Funktion nutzen zu können, benötigt FIO Zugriff auf den jeweiligen E-Mail-Server des Maklers. Bitte beachten Sie, dass das Abrufen des E-Mail-Postfaches speziell im Bankenumfeld aus Sicherheitsgründen oftmals nicht möglich ist. Grund hierfür sind unternehmensspezifische Sicherheitseinstellungen. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Administrator!“

Digital erprobt

In diesem Tagen hört man viel von Absagen: Von Partys, die nicht steigen dürfen, von Firmenfeiern, die ausfallen, oder Messen, die verschoben werden müssen. Nicht so bei FIO: Wir sind nach zahlreichen Webinaren, unserer digitalen Fachkonferenz, dem FIO CAMPUS live_stream und unserem virtuellen Neujahrsbrunch bereits geübt in der Ausrichtung digitaler Events. Deswegen konnte auch der traditionelle Jahresauftakt mit Teamevent am 9. Februar 2021 steigen.

Teamevent im virtuellen Escape Room

Der Abend begann im digitalen Escape Room „Sherlock@Home“. Über 60 Kolleginnen und Kollegen waren der Einladung gefolgt. Sie wurden in Gruppen in Deutsch und Englisch eingeteilt, denn auch der FIO-Standort in Sofia war zum Teamevent geladen. Sherlocks Erzfeind Moriarty hatte sich die aktuelle Lage zu Nutze gemacht und war aus dem Hochsicherheitsgefängnis „Tower of London“ ausgebrochen. Da Watson coronabedingt die heimische Couch nicht mehr verlassen wollte, mussten die FIO-Mitarbeiter einspringen: Wie gelang Moriarty die Flucht und wer hatte ihm dabei geholfen? In Vierer-Teams sollten sie Sherlock innerhalb von 60 Minuten bei der Lösung des Rätsels helfen. Den Gewinnern gebührte Ruhm, Ehre und eine Urkunde.

Aftershow-Party in virtueller Hotellounge

Anschließend waren die Kollegen zur virtuellen Aftershow-Party geladen. Über eine digitale Plattform traf man sich dazu als kreisrunde Avatare in einer virtuellen Hotellobby. Näherten sich zwei oder mehr Avatare, öffnete sich eine Videotelefonie-Funktion und der Austausch konnte beginnen. Bis zu 15 Personen konnten an einem solchen Gesprächskreis teilnehmen. Highlight der Aftershow-Party war ein virtuelles Konzert der Leipziger Band KA.RØ. Es war sowohl für die Sängerinnen als auch für das Publikum ein lang ersehnter Moment: Endlich wieder ein Konzert und endlich wieder echter Applaus!

Gelungener Auftakt virtueller Teamevents

Der Abend stand nicht nur für den Jahresauftakt 2021, sondern auch für eine gelungene Premiere virtueller Teamevents bei FIO. Dabei war das Feedback durchweg positiv und man zeigt sich beeindruckt von den technischen Möglichkeiten und Ideen für das virtuelle Get-together. So schafft FIO für die Mitarbeitenden in Zeiten von Homeoffice die Möglichkeit, wenn auch digital, Distanz zu überbrücken, näher zusammenzurücken und in einen gemeinsamen Austausch zu kommen.