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Der Wille zählt: Maklerverträge abschließen per E-Mail-Bestätigung

Das rechtssichere Zustandekommen des Maklervertrags ist ein heißes Eisen seit Einführung des neuen Maklerrechts. Unser automatisches Webexposé bietet jetzt die Willenserklärung via E-Mail. Damit kommt FIO der Rechtsauffassung nach, welche das Textformerfordernis nicht im Klick auf einen Button erfüllt sieht.

Rechtlich umstrittener Weg zum Maklervertrag

Das automatische Webexposé hat sich seit seiner Einführung am Markt etabliert. Dabei erhalten Interessierte per Mausklick automatisiert einen Link via E-Mail. Dieser führt sie zum Webexposé. Makler müssen zu keiner Zeit in den Prozess eingreifen und potenzielle Käufer erhalten zu jeder Tages- und Nachtzeit schnellen und unkomplizierten Zugang zu allen wichtigen Informationen rund um ihre Traumimmobilie. Rechtlich umstritten ist dabei der Weg zum Maklervertrag: Bevor potenzielle Käufer zum vollständigen Webexposé gelangen, müssen sie diesem zustimmen und die Kenntnis der Informationen zum Datenschutz und der Verbraucherschutzhinweise bestätigen. Anwender des FIO Webmakler haben beim Maklervertragsschluss im Verwaltungsbereich des Webexposé ab sofort drei Möglichkeiten: Sie können diesen deaktivieren, ihn via Checkbox oder E-Mail in Gang setzen. 

Textformerfordernis per Mausklick erfüllt?

Die Nutzer unseres automatischen Webexposé können die Datenschutzbestimmungen und Verbraucherinformationen inklusive Widerrufsbelehrung mit einem Häkchen akzeptieren. Mit dem Link zum Webexposé wurde bisher per Mail auch das Maklervertragsangebot an die Interessenten verschickt, welches ebenso per Checkbox bestätigt werden konnte. Dieses Vorgehen ist rechtlich mit Blick auf das mit dem neuen Maklerrecht eingeführte Textformerfordernis mit Dokumentation des Vertragsinhalts auf einem dauerhaften Datenträger umstritten. Während die einen es durch Klick auf einen Button mit nachgelagerter Bestätigungs-E-Mail erfüllt sehen, ist die Maklerprovision für andere so nicht hundertprozentig gesichert. „Unser Prozess unterstützte bisher nur die erste Rechtsauffassung, nun möchten wir auch die bisher kritisch eingestellten Kunden unterstützen“, sagt Christian Kroetzsch, Product Owner bei FIO. Mit diesem Ziel vor Augen hat FIO den Prozess des Maklervertragsschlusses erweitert: Nutzer werden nun zur Abgabe einer Willenserklärung zum Maklervertrag in ihr Mailprogramm geführt. Dort müssen sie den vorbereiteten Text unverändert absenden. Die Willenserklärung wird dann automatisch von FIO erfasst und Interessenten bekommen nach Schluss des Maklervertrags sowie Zustimmung zur unverzüglichen Erbringung der Dienstleistung Zugriff auf alle Informationen zum Objekt.

Mit FIO auf der sicheren Seite

Der Schluss eines rechtsgültigen Maklervertrags ist ein heißes Eisen. Es steht nicht weniger auf dem Spiel als der Anspruch auf die Maklerprovision. FIO lässt da nichts anbrennen und integriert kontinuierlich Funktionen, die Kunden in ihren Geschäftsabläufen unterstützen. Bei der Sparkasse Münsterland Ost, welche die Entwicklung maßgeblich angestoßen hatte und den neuen Prozess als eine der ersten aktiv nutzen möchte, zeigt man sich ebenfalls von der schnellen Anpassung der FIO-Funktionen an rechtliche Neuerungen überzeugt: „Die Immobilienbranche war in den letzten Jahren von weitreichenden Gesetzesnovellen betroffen. Da zeigt sich das Potenzial der flexiblen Lösungen von FIO im Besonderen“, so Maik Meilenbrock, Vertriebsassistent bei der Sparkasse Münsterland Ost. „Wir freuen uns, dass FIO schnell und unkompliziert eine für Sparkassen und Kunden rechtskonforme Lösung geschaffen hat“, so Markus Brambor vom Sparkassenverband Westfalen-Lippe. Alfred Huber, Leiter Vertriebsunterstützung der Sparkassen-Immobilien Vermittlungs GmbH Bayern, die FIO bei der Entwicklung und den Tests unterstützt hat, ergänzt: „FIO setzt Hinweise für bessere Prozesse immer kompetent um. Mit dem FIO Webmakler fühlen wir uns so rechtlich auf der sicheren Seite.“

Sie sind mit unserem automatischen Webexposé noch nicht vertraut? Hier geht es zum Überblick und näheren Informationen zur Funktion der individuellen Absenderadresse

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