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Geldwäscheprävention im FIO Webmakler

FIO unterstützt Makler:innen bei der Geldwäscheprävention. In den letzten Releases haben wir Optimierungen in diesem Bereich vorgenommen. So wurde die Handhabung einfacher gestaltet und die Möglichkeit geschaffen, gemäß der gesetzlichen Bestimmungen weitere Dokumente hochzuladen.

Kennen Sie Ihre Kund:innen?

Geldwäsche betrifft nicht nur Makler:innen: Alle Geschäfte, bei denen Verträge abgeschlossen werden, setzen voraus, dass beide Vertragsparteien hinreichend bekannt sind. Auch Makler:innen sind deswegen bei der Abwicklung ihrer Geschäfte auf Grundlage des Geldwäschegesetzes verpflichtet, Legitimationsdokumente ihrer Käufer:innen und Verkäufer:innen aufzunehmen. Damit sollen Verdachtsfälle frühzeitig erkannt werden. Im Falle einer Prüfung müssen Makler:innen transparent nachweisen, dass sie ihre Geschäftspartner:innen kennen.

Arbeitskreis für Geldwäscheprävention

Wir unterstützen unsere Kund:innen schon immer darin, die Vorgaben gemäß Geldwäschegesetz umzusetzen. So haben Nutzer:innen des FIO Webmakler die Möglichkeit, Legitimationsdokumente von Käufer:innen und Verkäufer:innen transparent und nachvollziehbar abzulegen. Die gesetzlichen Anforderungen sind in den letzten Jahren gestiegen und Kontrollen nehmen zu. Deswegen haben wir mit einem Arbeitskreis weitere Optimierungspotentiale identifiziert. Infolgedessen wurden unsere Funktionen zur Geldwäscheprävention angepasst:

  • Das Label vom QR-Code-Upload wurde in „Aktuelles Gerät“ und „Zweites Gerät“ umbenannt.
  • Der GwG-Bereich klappt sich jetzt automatisch aus, wenn die Legimitation auf „erfolgt“ gesetzt wird.
  • Neben dem Legitimationsdokument können ab sofort weitere Dokumente hinterlegt werden. Dazu zählen für natürliche Personen Passersatzpapiere, Bestellungsurkunden, Betreuerausweis oder ein Insolvenzgerichtsbeschluss und für juristische Personen beispielsweise einen Transparenzregisterauszug, Gesellschafterlisten, einen Vereins- oder Stiftungsregisterauszug, Aktionärslisten oder Treuhandverträge.
  • Die Uploadmöglichkeit für den „Identifikationsnachweis“ wurde entfernt und bereits hinterlegte Dokumente in den neuen Bereich „Weitere Dokumente“ überführt.

Anpassungen für einfache Bedienbarkeit

Gemeinsam mit den Praxisexpert:innen im Arbeitskreis identifizieren wir sukzessive weitere Optimierungspotenziale: So wird in der nächsten Ausbaustufe etwa das Legitimationsdokument für Einzelpersonen für eine noch intuitivere Handhabung in „Ausweisdokument“ umbenannt. Außerdem wird es im Objektabschluss Optimierungen dahingehend geben, dass neben der Angabe, ob die Person legitimiert ist, dies auch mit den hinterlegten Informationen abgeglichen und auf etwaige Unstimmigkeiten, zum Beispiel abgelaufene Legitimationen, hingewiesen wird. In der darauffolgenden Abrechnungserstellung soll die Prüfung auf korrekte Legitimationsangaben ebenfalls optimiert werden. Außerdem in Vorbereitung ist eine zusätzliche Pflichtfeldsteuerung für den Legitimationsbereich, so dass beim Hochladen von Legitimationsdaten bestimmte Felder, wie zum Beispiel die Branche bei juristischen Personen und ein Vermerk über die Person, welche die Legitimation durchgeführt hat, immer gepflegt werden müssen.

Mehr zur Geldwäscheprävention im FIO Webmakler

Sie wollen mehr wissen zur Geldwäscheprävention im FIO Webmakler? Dann wenden Sie sich gerne an unser Support-Team. Unsere Expert:innen stehen Ihnen unter kundenservice@fio.de gerne zur Verfügung. Außerdem erreichen Sie uns montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr telefonisch unter der 0341 – 90043-77.  Herzlich laden wir Sie außerdem ein zum Webinar „Neuerungen im Bereich Legitimation und Geldwäscheprävention“ am FIO Campus. Am 27.10.2022 von 11:00 -11:30 Uhr stellt FIO Projektmanager Thomas Schubert den Bereich der Legitimation und Geldwäscheprävention in FIO vor. Hier können Sie sich dafür registrieren.

 

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