Inhalte:

Bei der Höhe des Kaufpreises spielen immer wieder Objektbesonderheiten in Form von Rechten und Belastungen eine gewichtige Rolle.

Zudem verunsichern viele Kaufinteressenten entsprechende Einträge im Grundbuch oder öffentlichen Verzeichnissen.

Als qualifizierter Makler kennen Sie nicht nur die vielfältigen Rechte und Belastungen, Sie wissen auch um deren Bedeutung und damit Wertrelevanz. Das schafft Vertrauen und ebnet den Weg zum Kaufvertragsabschluss.

Dieses Seminar gibt Ihnen einen komprimierten Überblick über die Wertminderung durch das Wohnungsrecht/Nießbrauch und wie Sie diese in der Praxis zu Zwecken der Kaufpreisschätzung einfach, schnell und marktkonform bewerten.

 

Highlights:

  • Historie, rechtliche Grundlagen und Hintergründe zum Erbbaurecht
  • Die Ermittlung des Erbbauzinses
  • Wertsicherungsklauseln und deren Interpretation
  • Die finanzmathematische Methode zur Ableitung des Bodenwertanteils
  • Sach- und Ertragswertermittlung von Erbbaurechten

Inhalte nach MaBV Anlage 1 zu § 15b Absatz 1:

  • Serviceerwartungen des Kunden
  • Preisbildung am Immobilienmarkt
  • Die Wertermittlung
  • Teilmärkte des Immobilienmarktes
  • Kundenbetreuung

 

Teilnahmegebühr:

  • 49 € netto zzgl. MwSt pro Teilnehmer

Information zur Teilnahmebescheinigung und Lernerfolgskontrolle:

Nach der Veranstaltung erhalten Sie einen Link zu einer Lernerfolgskontrolle, welche drei Multiple-Choice Fragen umfasst. Diese dient als Voraussetzung für den Erhalt einer Teilnahmebescheinigung nach § 34c Absatz 2a GewO i. V. m. § 15b Absatz 1 MaBV. Nach absolvierter Lernerfolgskontrolle erhalten Sie die Teilnahmebescheinigung zeitnah per EMail.

 

Hinweis: Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts und/oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, nicht aber an Verbraucher (§ 13 BGB).

Inhalte:

Haftung des Immobilienmaklers – Wo kann etwas schief gehen und warum?
Für die Haftung haben wir doch unsere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung werden sich viele Immobilienmakler denken. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Denn: Die VSH tritt nur bei Vermögensschäden von Kunden ein.
Wenn es um die eigene Provision geht, die im Rahmen der Haftung zurückgefordert wird, tritt die Versicherung nicht ein. Deshalb gilt es, die Haftungstatbestände zu verringern oder ganz zu vermeiden.

Highlights:

  • Wofür haften Makler?
  • Warum haften Makler?
  • Eine wirksame Haftungsfreizeichnung greift nicht immer.
  • Haftungsausschluss im Notarvertrag – greift der immer ein?
  • Warum das Exposé den Haftungsausschluss im Notarvertrag „überstimmen“ kann.

Inhalt nach MaBV Anlage 1 zu § 15b Absatz 1

  • Maklervertragsrecht

 

Teilnahmegebühr:

  • 49 € netto zzgl. MwSt pro Teilnehmer

Information zur Teilnahmebescheinigung und Lernerfolgskontrolle:

Nach der Veranstaltung erhalten Sie einen Link zu einer Lernerfolgskontrolle, welche drei Multiple-Choice Fragen umfasst. Diese dient als Voraussetzung für den Erhalt einer Teilnahmebescheinigung nach § 34c Absatz 2a GewO i. V. m. § 15b Absatz 1 MaBV. Nach absolvierter Lernerfolgskontrolle erhalten Sie die Teilnahmebescheinigung zeitnah per EMail.

 

Hinweis: Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts und/oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, nicht aber an Verbraucher (§ 13 BGB).