Allgemeine Schulungsbedingungen
Allgemeine Schulungsbedingungen FIO CAMPUS
Allgemeine Schulungsbedingungen
§ 1 Allgemeines, Begriffsbestimmungen
(1) Wir, die FIO SYSTEMS AG, vertreten durch den Vorstand, Frau Franziska Glade und Herren Nicolas Schulmann und Reik Hesselbarth, Ritter-Pflugk-Str. 24, 04249 Leipzig, Deutschland (im Folgenden auch „wir“ genannt) bieten im Rahmen des FIO CAMPUS Schulungen und Webinare (nachfolgend „Seminare“) zu nachfolgenden Allgemeinen Schulungsbedingungen an.
(2) Die Teilnahme an unseren Seminaren bestimmt sich ausschließlich nach den vorliegenden Allgemeinen Schulungsbedingungen, soweit nicht im Einzelfall vertraglich etwas anderes vereinbart ist. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
(3) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts und/oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, nicht aber an Verbraucher (§ 13 BGB). Die vorliegenden Allgemeinen Schulungsbedingungen gelten auch für alle künftigen gleichartigen Geschäftsbeziehungen mit uns, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Allgemeinen Schulungsbedingungen ist oder sind:
- „Teilnehmer“, die bei Vertragsschluss konkret benannte natürliche Person, welche an der jeweiligen Veranstaltung teilnehmen soll und
- „Kunde“, die natürliche Person, Personenmehrheit, rechtsfähige Personengesellschaft und/oder juristische Person, welche unser Vertragspartner wird.
§ 3 Vertragsabschluss, Speicherung des Vertragsinhalts
(1)Wir informieren über die Internetseite https://www.fio.de/fio-loesungen/maklersoftware/fio-campus/über die buchbaren Seminare. Dies stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss von Verträgen unsererseits dar.
(2) Sie können eine Anmeldung für sich und/oder Dritte für eine Teilnahme an unseren Seminaren vornehmen, indem Sie das auf unserer vorstehend benannten Website verlinkte Anmeldeformular für das gewünschte Seminar ausfüllen. Sie geben ein verbindliches Angebot ab (nachfolgend auch „Anmeldung“), indem Sie die dabei abgefragten Daten eingeben und nach Durchlaufen des Anmeldevorgangs sowie Prüfung Ihrer eingegebenen Daten auf der Übersichtsseite im abschließenden Schritt des Buchungsprozesses die Anmeldung durch Aktivierung der Schaltfläche „Ich möchte mich kostenpflichtig anmelden“, Vor Absenden der Anmeldung können Sie die Anmeldedaten jederzeit ändern oder löschen sowie durch Schließen des Browser-Fensters den Anmeldevorgang abbrechen. Nach Absendung Ihrer Anmeldung über das Internet erhalten Sie eine Bestätigungs-Email an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Diese Bestätigungs-Email stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern lediglich eine Information über den Eingang der Anmeldung unter Wiedergabe der wesentlichen Anmeldedaten.
(3) Der Vertragsabschluss kommt durch unsere ausdrückliche Annahmeerklärung per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg oder stillschweigend zustande. Sie sind an Ihr Angebot für drei Werktage gebunden.
(4) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich Deutsch als Sprache zur Verfügung.
(5) Der Vertragsinhalt wird durch uns gespeichert für
– die Dauer der Vertragserfüllung (Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Abs. 1, S.1, lit. b) DS-GVO) sowie
– nachrangig zur Erfüllung unserer (insbesondere steuer-)gesetzlichen Pflichten (Rechtgrundlage Artikel 6 Abs. 1, S. 1, lit. c) DS-GVO)
Der Vertragsinhalt wird Ihnen zudem mit der Bestätigungs-Email zugesendet und kann Ihnen im Falle des Verlusts Ihrer Unterlagen auf Anforderung in Abschrift übersendet werden.
§4 Leistungen und nachträgliche Abänderung des Leistungsangebots
(1) Wir sorgen bei der inhaltlichen Gestaltung der Seminare nach eigenem Ermessen dafür, dass nach aktuellen fachlichen und didaktischen Erkenntnissen vorgegangen wird. Entsprechendes gilt für die Auswahl der Referenten. Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich aus den Informationen zu dem buchbaren Seminar auf unserer Webseite und sonstigen Leistungsbeschreibungen auf unserer Website.
(2) Die Anmeldung gilt im Hinblick auf ein bestimmtes Seminarthema, nicht aber in Bezug auf einen bestimmten Referenten. Wir sind berechtigt, den vorgesehenen Referenten im Bedarfsfalle (z.B. Krankheit oder sonstige Hinderungsgründe) durch andere, gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.
§ 5 Mitwirkungspflichten der Kunden
(1) Sie haben die Mitwirkungshandlungen, die zur Ausführung der von uns geschuldeten Leistungen erforderlich sind, vollständig und rechtzeitig zu erbringen. Insbesondere haben Sie uns die notwendigen Personalien der Teilnehmer unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Soweit Seminare in Ihren bzw. von Ihnen angemieteten Räumlichkeiten stattfinden, sind Sie für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich.
§ 6 Seminargebühr und evtl.Teilnehmerskripte sowie Reise- und Hotelkosten
(1) Von der Ihrerseits geschuldeten Vergütung (nachfolgend „Seminargebühr“) sind die jeweiligen gebuchten Seminare sowie von uns ggf. zur Verfügung gestellte Teilnehmerskripte und -unterlagen umfasst.
(2) Die Herausgabe von Unterlagen im Zusammenhang mit dem Seminar ist in Ermangelung einer gesonderten abweichenden Vereinbarung nicht mit der Einräumung etwaiger urheberrechtlicher Verwertungsrechte verbunden. Dem Teilnehmer ist es mithin nur gestattet, die Skripte oder sonstigen Seminarmaterialien im Rahmen etwaig einschlägiger urheberrechtlicher Schrankenregelungen (§§ 44a UrhG ff.) zu verwenden.
(3) Für Reisekosten wird ein Betrag von 0,50 Euro pro gefahrenem Kilometer in Rechnung gestellt, der sich aus der Entfernung vom Firmensitz der FIO SYSTEMS AG zum vereinbarten Kundenstandort (Hin- und Rückfahrt) ergibt, zzgl. evtl. anfallender Hotelkosten. Befindet sich der Firmensitz des eingesetzten Mitarbeiters der FIO SYSTEMS AG innerhalb eines Radius von 15 km zum Einsatzort, wird abweichend zu der oben genannten Kilometerabrechnung eine Pauschale von 90,-€ erhoben. Liegt der Einsatzort in einem Radius von 50 km beträgt die Pauschale 155,-€.
§ 7 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig. In der Regel stellen wir die Rechnungen nach der Durchführung des Seminars.
(2) Der Kunde hat die vertraglich vereinbarten Seminargebühren und –kosten (z.B. Hotel- und Reisekosten des Referenten) vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Seminarveranstaltungen, gleich aus welchem Grunde, von dem oder mehreren Teilnehmern versäumt werden.
(3) Gerät der Kunde mit Zahlungspflichten in Verzug, sind unsere Forderungen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins zu verzinsen. Unberührt bleibt unser Recht, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen; Sie sind im Falle vorstehenden Halbsatzes berechtigt, nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Sie sind zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt worden ist. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen jedoch auch ohne die weiteren Voraussetzungen aus Satz 1 berechtigt, wenn Sie Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend machen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann Ihrerseits nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend gemacht werden, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 8 Haftung
(1Wir leisten Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
- Die Haftung bei Vorsatz oder aus Garantie bleibt unbeschränkt.
- Im Falle grober Fahrlässigkeit haften wir in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, soweit es sich nicht um eine so wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie daher regelmäßig vertrauen dürfen (sog. Kardinalpflicht).
- Verletzen wir im Übrigen einfach fahrlässig eine Kardinalpflicht, so haften wir nur in Höhe des für uns bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
- Befinden wir uns jedoch mit unserer Leistung in Verzug, so haften wir auch für Zufall, es sei denn, der Schaden wäre auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten.
- Im Übrigen ist eine Haftung durch uns für einfache oder geringere Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(2) Wir behalten uns den Einwand des Mitverschuldens vor.
(3) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(4) Die vorstehenden Absätze des § 8 Haftung gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, des Körpers, der Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Schulungsbedingungen ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Leipzig, Deutschland, soweit nicht ein abweichender zwingender ausschließlicher Gerichtsstand von Gesetzes wegen besteht.
Stand: Januar 2021