Prolongation

Verlängerung von Geltungsdauer und Fälligkeiten von Kreditverträgen

Kredite werden aus verschiedenen Gründen abgeschlossen. Die häufigsten Finanzierungen betreffen dabei wohl Fahrzeuge oder Immobilien. Kunden leihen Geld von einer Bank und verpflichten sich, dieses mit Zinsen innerhalb eines bestimmten Zeitraums zurückzuzahlen. Ist es nicht möglich, die Schuld über das festgelegte Zeitfenster zu begleichen, so kann die Zahlungsperiode verlängert werden – man spricht dabei von einer Prolongation. Erfahren Sie mehr dazu bei FIO.

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Was genau ist eine Prolongation?

Bei einer Prolongation handelt es sich nicht um einen fest definierten Rechtsbegriff, sondern um einen Terminus, der sich im Finanzwesen „eingebürgert“ hat. Er ist dem lateinischen Verb „prolongare“ entlehnt, das so viel bedeutet wie „verlängern“. Eine Prolongation beschreibt demnach die Verlängerung einer vorhandenen, jedoch auslaufenden Finanzierung unter Beibehaltung der bestehenden Bedingungen. Nach vereinbarter Prolongation tilgen Schuldner die verbliebene Restschuld bei derselben Bank und nach denselben Konditionen.

 

Wie läuft eine Prolongation ab?

Da eine Prolongation lediglich die Änderung der Kreditlaufzeit unter Beibehaltung aller anderen Kreditbedingungen bedeutet, begründet sie kein neues Schuldverhältnis. Dennoch stellt sie bankenaufsichtsrechtlich eine neue Kreditentscheidung mit einer erneuten Prüfung der Kreditwürdigkeit dar.

Kann ein Schulder die vereinbarten Fälligkeiten des Kredits nicht einhalten, kann der Kreditgeber eine Prolongation anbieten, ist dazu aber nicht verpflichtet. Bei Ratenkrediten, die eine regelmäßige Tilgung vorsehen, ist die Prolongation übrigens eher selten. Denn der Aufschub fälliger Raten gilt erst einmal als Stundung. Erst wenn diese später nicht aufgeholt werden kann und der vorhandene Tilgungsplan verlängert wird, ist dies eine Prolongation. Bei endfälligen Darlehen, die die Rückzahlung der gesamten Kreditsumme zu einem vereinbarten Termin verlangen, ist eine Prolongation häufiger.

Da die Prolongation – auch wenn sie nur eine Fristverlängerung bedeutet – doch eine Vertragsänderung darstellt, muss sie vor Ablauf des ursprünglichen Kreditvertrags vereinbart werden. Spätestens drei Monate vor dieser Frist kann die Bank das Angebot für eine Prolongation stellen. Die Annahme durch den oder die Kreditnehmer erfolgt per Unterschrift.

 

Die Prolongation als Anschlussfinanzierung

Der größte Vorteil der Prolongation eines Kreditvertrags zur Finanzierung einer Immobilie oder anderer Wertobjekte ist, dass der Prozess unkompliziert ist. Kunden bleiben bei derselben Bank, erhalten einen Brief, den sie unterschrieben zurücksenden, und die Prolongation ist vereinbart. Aus diesem Grund nutzen Banken und Kreditnehmer die Prolongation auch im Sinne einer Anschlussfinanzierung. Lief die bisherige Kreditabwicklung zur Zufriedenheit beider Parteien, macht die Bank in den meisten Fällen ein Angebot zur Tilgung der Restschuld. Dies wird – je nach Zinsentwicklung des Marktes – eine Prolongation oder aber eine andere, von den Zinsen her für die Bank lukrativere Form der Anschlussfinanzierung sein. Denn genauso wenig wie Kreditnehmer verpflichtet sind, eine Prolongation als Anschlussfinanzierung anzunehmen, ist die Bank verpflichtet, eine solche anzubieten. In jedem Fall sollten Kreditnehmer ein Prolongationsangebot nicht voreilig annehmen, sondern die Marktsituation prüfen und sehen, ob nicht verbesserte Konditionen möglich sind. Gegebenenfalls lohnt es sich auch, für die Anschlussfinanzierung Kreditvergleiche bei anderen Kreditinstituten einzuholen.

 

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