Rechtliche Aspekte, die sich auf Grundstücke, Wohnungen, Häuser oder Gewerbegebäude beziehen, regelt das sogenannte Immobilienrecht. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen klar definierten Begriff und auch die Gesetzgebung selbst verwendet ihn nicht als solchen. Stattdessen ist das Immobilienrecht in unterschiedlichen Rechtsgebieten geregelt, ob nun Grundstücke oder Bauwerke erschlossen bzw. gebaut, vermietet, ge- und verkauft oder aber vererbt werden. FIO klärt auf.
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Was genau regelt das Immobilienrecht alles?
Das Immobilienrecht – auch Liegenschaftsrecht genannt – befasst sich mit allen Belangen, die die Bebauung bzw. den Bau, den Kauf und Verkauf sowie die Belastung von Grundstücken und Gebäuden betreffen. Es handelt sich eher um einen umgangssprachlichen Begriff. Juristisch ist er nicht klar definiert. Er beinhaltet aber sowohl Vorschriften im öffentlichen als auch im privaten Recht. Das Immobilienrecht tangiert beispielsweise das Schenkungsrecht, das Erbrecht und das Steuerrecht. Dabei regelt das öffentliche Recht die Beziehungen von Bauherren und Immobilieneigentümern mit staatlichen Institutionen und der Allgemeinheit. Das private Recht bezieht sich auf das Verhältnis und die gegenseitigen Verpflichtungen von Privatpersonen.
Das Immobilienrecht als ein zusammenhängendes Rechtsgebiet existiert demnach nicht, sondern es setzt sich aus verschiedenen Rechtsgebieten zusammen. So fallen in den öffentlichen Bereich etwa die Verordnungen des Baugesetzbuches (Bauplanungsrecht, Wertermittlungsverordnung, usw.), die Landesbauordnungen der Bundesländer, das Steuerrecht oder Energiesparverordnungen. Privat sind hingegen das Immobilienkaufsvertragsrecht, die Grundbuchordnung, das private und gewerbliche Mietrecht oder das Erbbaurechtsgesetz von Bedeutung – um nur ein paar Beispiele nennen. Bei einigen Rechtsbelangen ist diese Unterteilung nicht eindeutig, etwa beim Maklerrecht. Als private Aspekte können hier die Regelungen zur Vergütung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) angesehen werden. Von öffentlichem Belang ist zum Beispiel die Berufserlaubnis nach den Vorschriften in der Gewerbeordnung.
Welche Arbeiten sind typisch im Immobilienrecht?
Immobilienrecht ist ein sehr breit gefächerter Rechtsbereich. Seine Akteure – also Immobilieneigentümer, Mieter und Vermieter, Makler und Anwälte – müssen daher verschiedene Gesetze, Normen und Verordnungen des privaten sowie öffentlichen Rechts beachten. Insbesondere betrifft dies die Handhabung von Verträgen. Diese müssen rechtskonform erstellt, überprüft und verwaltet werden. Hier ist zum Beispiel bei elektronischen Verträgen auf die richtige Ausgestaltung der digitalen Unterschrift zu achten, damit diese Gültigkeit erlangt. Auch für Kaufpreis- und Gewährleistungsansprüche gelten rechtliche Normen. Zudem sind Fristen wie die Gewährleistungs- und Verjährungsfristen zu kontrollieren.
Neben den Aspekten, die sich mit Bau, Kauf und Nutzung von Immobilien befassen, sind auch finanzielle Themen Teil des Immobilienrechts. Hierzu zählt beispielsweise die Handhabung von Immobilienfonds und -investments oder Verbriefungsmodellen, also die Umwandlung von Darlehen in Wertpapiere mit anschließendem Verkauf an Investoren. So kann allein das Einräumen eines Nießbrauches dazu führen, dass sich nicht nur der Verkehrswert der Immobilie ändert, sondern auch konkrete steuerrechtliche Folgen damit einhergehen.
FIO hilft Ihnen dabei, das Immobilienrecht einzuhalten
Da das Immobilienrecht ein so weites Feld ist, kommen bei der Vermarktung und dem Verkauf von Grundstücken und Gebäuden verschiedene Personen mit ihm in Kontakt. So gelten auch für Immobilienmakler eine ganze Reihe an Vorschriften, die zum Teil das Maklerrecht, vorrangig jedoch das allgemeine Vertragsrecht betreffen. Damit sämtliche Dokumente rechtskonform ausgestaltet sind, brauchen Makler Kenntnisse der rechtlichen Aspekte sowie eindeutige Formulierungshilfen. Ansonsten kann es bei der Zusammenarbeit mit Immobilieneigentümern sowie potenziellen Käufern schnell zu Komplikationen kommen.
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